Das Baukindergeld soll verlängert werden
Meldung vom 24.09.2020 / KfW, Inlandsförderung
In Abstimmung mit dem zuständigen Bundesministerium wird die Frist für das Baukindergeld um drei Monate bis zum 31.03.2021 verlängert – bisher war dies nur bis zum 31.12.2020 möglich. Wer also künftig bis zum 31.03.2021 einen Kaufvertrag unterzeichnet oder eine Baugenehmigung erhält, kann einen Antrag auf Baukindergeld stellen. Die Verlängerung des Förderzeitraums wird jedoch erst mit dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2021 wirksam.
Das Baukindergeld kann unverändert nach Einzug in die neue Immobilie unter Wahrung der 6-monatigen Antragsfrist bis zum 31.12.2023 beantragt werden.
Mit dem Baukindergeld fördern das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und die KfW seit September 2018 den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern in Deutschland. Familien können zehn Jahre lang jährlich 1.200 Euro Baukindergeld je Kind erhalten.
Quelle: https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/News-Details_608320.html